Stichtag 28.06.2025
Ab diesem Datum müssen neue digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein. Für bestehende Angebote gelten nur sehr begrenzte Übergangsfristen bis 2030.
Wir knacken das Gesetz für Sie. Rechtssicherheit statt Bußgelder – ohne Ihre Webseite neu bauen zu müssen.
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Ihre Webseite erfüllt voraussichtlich nicht die Kriterien des BFSG 2025 (WCAG 2.1 AA). Es drohen Abmahnungen.
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Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt die europäische Richtlinie (EAA) um. Ab Juni 2025 ist digitale Barrierefreiheit für viele Unternehmen keine Option mehr, sondern Pflicht. Wir sorgen dafür, dass Sie rechtssicher bleiben.
Ab diesem Datum müssen neue digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein. Für bestehende Angebote gelten nur sehr begrenzte Übergangsfristen bis 2030.
Der gesamte E-Commerce (Online-Shops), Bankdienstleistungen, E-Books, Telekommunikation sowie Hardware wie Selbstbedienungsterminals.
Bei Verstößen können Marktüberwachungsbehörden Bußgelder bis zu 100.000 € verhängen und die Nutzung der Webseite oder des Shops untersagen.
Wir reißen Ihre Seite nicht ab. Wir reparieren den Code im Hintergrund. Das spart Budget und Nerven.
Mit unserer BITV-Konformitätserklärung sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite und vermeiden Abmahnungen.
Wir arbeiten mit blinden Testern zusammen, um echte Usability zu garantieren, nicht nur grüne Haken.
Für die schnelle Anpassung Ihrer Webseite bieten wir unser eigenes, intelligentes Widget an. Es lässt sich in 2 Minuten integrieren und bietet Besuchern sofortige Hilfsmittel wie Farbanpassung, Vorlesefunktion und Lesemasken.
"Wir hatten große Sorge vor dem Umbau unseres Online-Shops. CGM hat das im laufenden Betrieb gelöst. Das Widget ist genial."
"Rechtssicherheit war uns wichtig. Die Dokumentation von CGM Design hat unserer Rechtsabteilung sofort gefallen."
"Schnell, kompetent und vor allem: Keine neue Webseite nötig. Das hat uns 5-stellige Kosten erspart."